Grillen auf dem Balkon erlaubt oder nicht?

Eine sehr beliebte Beschäftigung der deutschen im Sommer ist das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse. Doch leider gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten mit den Nachbarn. Damit erst gar kein Streit aufkommen kann, sollte man sich an die rechtliche Grundlage halten. Was erlaubt ist oder nicht, wird in diesem Artikel erläutert.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Es ist erlaubt auf dem Balkon oder der Terrasse zu Grillen, außer es ist im Mietvertrag ein Grillverbot festgelegt. In diesem Fall, darf kein Gasgrill, Elektrogrill oder Holzkohlegrill angemacht werden. Wer es dennoch tut, riskiert eine Abmahnung und sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Sollte nichts im Mietvertrag festgelegt sein, darf man Grillen. Dagegen können die Nachbarn nichts machen. Doch es gibt natürlich einen kleinen Haken. Jeder Grillmeister muss darauf achten, dass es keine Rauchentwicklung gibt. Denn diese ist nicht erlaubt, sobald der Rauch zum Nachbarn zieht, und dieser sich gestört fühlt. In diesem Fall, darf nicht gegrillt werden. Im schlimmsten Fall, erhält man sogar ein Bußgeld vom Ordnungsamt und eine Abmahnung vom Vermieter.

Grillen auf dem Balkon erlaubt
Grillen auf dem Balkon erlaubt

Welche Alternativen gegen die Rauchentwicklung gibt es?

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, ohne Rauch auf dem Balkon oder der Terrasse zu brutzeln. Der Elektrogrill ist die einzige Möglichkeit ohne Glut- und Rauchentwicklung zu Grillen. Wer nervige Nachbarn hat, wird nicht drumherum kommen sich einen Elektrogrill anzuschaffen. Sogar der deutsche Mieterbund empfiehlt auf elektrische Grills umzusteigen.

Mit den Nachbarn sprechen

Noch einfacher ist es im vornherein mit den Nachbarn zu sprechen, so dass es erst gar keine Probleme gibt. Denn wenn der Streit erst einmal losbricht, ist es meistens schwierig diesen wieder zu schlichten. Vielleicht einfach den Nachbarn einladen. Damit lockert sich die Stimmung deutlich auf und man bekommt keinen Ärger.

Recht: Gerichtsurteile

Hier gibt es 3 verschiedene Klagen, die wegen Grillen auf der Terrasse oder einem Balkon vor Gericht ausgefochten wurden. Dort findet man ein paar gute Tipps, was man darf und was nicht.

1. Gerüche wegen Rauchentwicklung (Klage abgewiesen)

Auf einem Grundstück in München wurde mehrfach gegrillt. Der Nachbar sah sich dadurch belästigt, weil der Rauch in die Wohnräume gezogen ist. Diese Klage wurde vom Landgericht München (Az. 15 S 22735/03) abgewiesen, weil die Kläger keine Zeugen für die Beeinträchtigung hatten. Nachzulesen auf der Seite https://dejure.org. Wenn ein fremder Zeuge ausgesagt hätte, wäre diese Klage wohl anders ausgegangen.

2. Holzkohlegrill auf dem Balkon (Klage stattgegeben)

In einem Mehrfamilienhaus wurde auf einem Balkon mit einem Holzkohlegrill gegrillt. Ein Nachbar fühlte sich dadurch gestört und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Hamburg (Az. 40C 229/72) hat dem Kläger stattgegeben, weil der Rauch den Nachbarn einschränkt. Doch mehrere Gerichte haben auch schon anders entschieden, wenn die Rauchbildung nicht zu stark ist. Wie oben im Artikel beschrieben, empfehle ich deshalb einen Elektrogrill.

3. Störung durch Grillen in der Nacht (Klage stattgegeben)

Beim Oberlandesgerichtes Oldenburg (Az. 13 U 53/02) wurde entschieden, dass man Grillgerüche nach 22 Uhr nicht hinnehmen muss. Bis zu 4 Mal im Jahr sind kein Problem. Alles darüber hinaus ist eine Störung. Grund war eine Klage von einem Nachbarn, der sich durch das Grillen nach 22 Uhr gestört fühlte. Hier kann der Klagetext durchgelesen werden: https://openjur.de/u/32297.html

Diese Seite wurde zuletzt am 11. März 2024 geändert.

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